• Deine digitale Korrekturhilfe.

Die Technik

Digital

Bisher haben Lehrkräfte in der Regel mit Office-Programmen Feedbackbögen erstellt, ausgedruckt und aufwendig händisch gefüllt - um dann die eingetragenen Daten mit Excel zu erfassen oder handschriftliche Notenlisten zu führen.

Feedback Master erlaubt es, die Möglichkeiten des digitalen Arbeitens auszuschöpfen. Nun könnt ihr (u.a.!) Feedback an euren mobilen Endgeräten diktieren, Textbausteine anlegen, und Bögen auch während der Korrektur noch modifizieren. Und die Notenverwaltung macht Feedback Master für euch.

Flexibilität

Da Feedback Master eine browserbasierte Anwendung ist, kann sie grundsätzlich auf allen Geräten verwendet werden, auf denen der Betrieb von Browsern (z.B. Chrome, Firefox oder Safari) möglich ist.

Für das abwechselnde Arbeiten müsst ihr lediglich euren Speicherstand von einem Gerät zum anderen transferieren - ganz so, wie ihr es auch mit Fotos, Office-Dokumenten und anderen Dateiformaten macht.

Die Displaygröße des verwendeten Endgeräts hat dabei einen entscheidenden Einfluss auf die Handhabbarkeit der einzelnen Features. So ist z.B. die Erstellung von Feedbackbögen auf Smartphones zwar möglich, führt aber u. U. nicht zu einer befriedigenden Nutzungserfahrung.

Bei der Nutzung von Feedback Master auf Smartphones und Tablets ist es sinnvoll, die Menüleiste auszublenden. Diese Möglichkeit besteht auf allen Geräten.

Datenschutz

Feedback Master speichert keine der von euch eingegebenen Daten extern - eure Daten befinden sich dort, wo ihr sie ablegt. Das kann eine lokale Festplatte, ein USB-Stick oder auch ein für schulische Zwecke zulässiger Clouddienst (z.B. iServ) sein.

Feedback Master ist grundsätzlich vergleichbar mit einer Textverarbeitung, mit der man auf seinem Endgerät sensible Daten verschlüsselt speichert. Dementsprechend gelten für die Nutzung der Anwendung dieselben Grundsätze wie z.B. für die Verwendung von Word oder OpenOffice für schulische Zwecke.

Die Regelungen können sich regional unterscheiden, etwa durch unterschiedliche Erlasslagen. Die rechtlichen Bestimmungen sind zudem Änderungen unterworfen.

In Niedersachsen etwa wurde der Runderlass, der die Speicherung personenbezogener Daten auf dem Festspeicher privater mobiler Endgeräte (Smartphones und Tablets) für nicht zulässig erklärt hat, durch einen Leitfaden des Niedersächsischen Kultusministeriums ergänzt. Demzufolge ist die Verwendung von Privatgeräten und die Nutzung von Clouddiensten unter gewissen Rahmenbedingungen akzeptiert: Idealerweise sollte keine Speicherung von sensiblen Daten auf dem Privatgerät erfolgen, ansonsten muss die Möglichkeit zur unkomplizierten Löschung der Daten bestehen. Mobile Geräte müssen mindestens durch eine PIN oder ein Passwort geschützt sein. Sobald die Nutzung dieser Dienste nicht mehr erforderlich ist, sind die damit verarbeiteten personenbezogenen Daten zu löschen.